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Neue Begünstigung bei Spenden

Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.

Aufgrund ihrer Vielzahl müssen sich die Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände aber nicht in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eintragen lassen. Die Feuerwehren sind damit, ähnlich wie die Universitäten, bereits aufgrund des Gesetzes spendenbegünstigt. Berufs- und Betriebsfeuerwehren zählen aber nicht zum spendenbegünstigten Kreis.
Außerdem können sich 2012 mildtätige Organisationen, die sich dem Zweck des Umwelt-, Natur- oder Artenschutzes verschrieben haben, ebenso wie Tierheime in die Liste der steuerbegünstigten Spendenempfänger eintragen lassen.

Höchstens 10% des Vorjahresgewinns

Spenden an diese Organisationen, die im Kalenderjahr 2012 getätigt werden, sind dann erstmals als Betriebs- oder Sonderausgaben absetzbar. Es können höchstens 10% des jeweiligen Vorjahresgewinns als begünstigte Spendenausgaben abgesetzt werden. Die jeweils aktuelle Liste der begünstigten Spendenempfänger ist online beim Bundesministerium für Finanzen abrufbar (www.bmf.gv.at).


 

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