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Das mögliche KMU-Förderungsgesetz 2006 würde folgende steuerlichen Begünstigungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner beinhalten:
Freibetrag für investierte Gewinne Ein Freibetrag von bis zu 10 % des Gewinnes bei Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Beschränkt mit höchstens EUR 100.000,00 pro Steuerpflichtigem und pro Kalenderjahr. Hierbei ist eine Behaltedauer von vier Jahren betreffend jene Wirtschaftsgüter, für die die Begünstigung geltend gemacht wurde, vorgesehen (vergleichbar mit Investitionsfreibetrag). Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Nachversteuerung vorzunehmen. Verlängerung der Anlaufverluste Änderung bei Umsatzgrenze Es ist noch die parlamentarische Beschlussfassung abzuwarten. Wir werden Sie hierüber sofort informieren. |