Das mögliche KMU-Förderungsgesetz 2006 würde folgende steuerlichen Begünstigungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner beinhalten:

Freibetrag für investierte Gewinne

Ein Freibetrag von bis zu 10 % des Gewinnes bei Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Beschränkt mit höchstens EUR 100.000,00 pro Steuerpflichtigem und pro Kalenderjahr. Hierbei ist eine Behaltedauer von vier Jahren betreffend jene Wirtschaftsgüter, für die die Begünstigung geltend gemacht wurde, vorgesehen (vergleichbar mit Investitionsfreibetrag). Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Nachversteuerung vorzunehmen.

Verlängerung der Anlaufverluste
Die Geltendmachung von Anlaufverlusten soll von derzeit drei auf sieben Jahre verlängert werden.

Änderung bei Umsatzgrenze
Die Kleinunternehmergrenze soll von 22.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben werden.

Es ist noch die parlamentarische Beschlussfassung abzuwarten. Wir werden Sie hierüber sofort informieren.

 

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