Krankenscheingebühr und e-card Service-Entgelt

Ende Mai dieses Jahres wurde mit der Versendung der e-card begonnen. Die Ausgabe der e-cards ist voraussichtlich Mitte November 2005 abgeschlossen.
Versicherte, die noch nicht über eine e-card verfügen, benötigen zur Inanspruchnahme eines Kassen-Arztes weiterhin einen Krankenschein. Für diesen ist auch künftig die Krankenscheingebühr in Höhe von EUR 3,63 zu entrichten. Dienstnehmer und deren (anspruchsberechtigte) Angehörige, die bereits eine e-card erhalten haben, benötigen für einen Arztbesuch keinen Krankenschein mehr. Für sie entfällt damit auch die Krankenscheingebühr.

e-card Service-Entgelt

Als Ersatz für die Krankenscheingebühr dient das e-card Service-Entgelt in Höhe von EUR 10 pro Kalenderjahr, das jeweils am 15. November des vorhergehenden Kalenderjahres (somit erstmals am 15. November dieses Jahres für das Jahr 2006) vom Dienstgeber oder der sonst zur Ausstellung von Krankenscheinen verpflichteten Stelle (Krankenversicherungsträger) eingehoben wird. Jene Versicherten, die auch schon bislang von der Rezept- und Krankenscheingebühr befreit waren, wie beispielsweise angehörige Kinder oder ASVG-Pensionisten, sind vom Entgelt befreit. Ist ein Dienstnehmer mehrfach versichert, wird von jedem Dienstgeber das Service-Entgelt eingehoben. In diesem Fall kann der Dienstnehmer einen Antrag beim Krankenversicherungsträger auf Rückerstattung stellen.
 

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