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Darlehen an einen GmbH-Gesellschafter
Betreibt ein Unternehmer seinen Betrieb in Form einer GmbH, so ist der Zugriff auf das Firmenkonto für private Zwecke nicht so einfach möglich. Abgesehen von handelsrechtlichen Beschränkungen ist auch aus steuerlicher Sicht die Trennung der Gesellschaftssphäre von der Gesellschaftersphäre zu beachten. Der Grund dafür liegt darin, dass die Ertragsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften zweigeteilt ist: zur Körperschaftsteuer der GmbH von 25% kommt die Kapitalertragsteuer von 25% für die Ausschüttung an die Gesellschafter. Bei einem Einzelunternehmer steht dieser zweifachen Steuerbelastung die Einkommensteuer von bis zu 50% gegenüber.
Wertberichtigung der Darlehensforderung Zu beachten ist, dass eine verdeckte Ausschüttung nicht nur in Höhe eventuell nicht oder zu niedrig verrechneter Zinsen, sondern oftmals in Höhe des gesamten Darlehensbetrages vorliegen kann. In diesem Fall unterliegt der Auszahlungsbetrag einschließlich nicht verrechneter Zinsen der Kapitalertragsteuer von 25%. Auf Ebene der Gesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung zum Ansatz entgangener Zinserträge führen. Darüber hinaus könnte auch eine Wertberichtigung der Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter aus steuerlicher Sicht nicht anerkannt werden. Um diese Probleme zu vermeiden, sollte ein Darlehensvertrag an den GmbH Gesellschafter daher grundsätzlich schriftlich und fremdüblich ausgestaltet werden. In vielen Fällen wird dabei aber auch Darlehensgebühr anfallen. |