Gewinne aus der Millionenshow sind nicht zu versteuern

Regelmäßig treten Kandidaten bei der Millionenshow an, um zur begehrten Million Euro zu gelangen. Dabei spielen - ohne dass die Kandidaten daran denken - auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle.
Falls für einen solchen Spielgewinn Steuerpflicht bestünde, würden einem Gewinner von einer Million Euro nur etwa EUR 500.000 übrig bleiben. Die Gewinner können aber unbesorgt den Gewinn in Empfang nehmen: Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte, nach herrschender Lehre und selbst nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt nämlich keine Steuerpflicht vor.

Gegenleistung des Quiz-Kandidaten?

Das liegt daran, dass keine Gegenleistung des Quiz-Kandidaten an das Rundfunkunternehmer vorliegt. Auch der Zeitaufwand, der dem Spieler erwachsen ist und die Verwertung seines Allgemeinwissens lassen die Annahme eines Entgelts nicht gerechtfertigt erscheinen. Die Beurteilung als "Auftrittshonorar" wäre nur möglich, wenn auch die leer ausgehenden Spieler eine entsprechende Abgeltung erhalten würden. Das ist aber bei der Millionshow nicht der Fall.

Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisschreiben

Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisschreiben, bei denen die Vergabe der Preise durch Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist (wie bei einem Kreuzworträtsel) unterliegen ebenfalls nicht der Einkommensteuer.
Preise außerhalb einer beruflichen Tätigkeit sind aber nicht immer steuerfrei. Bei einem Musikwettbewerb etwa kommt es darauf an, ob die Ermittlung des Preisträgers in einem öffentlichen Konzert oder nichtöffentlich erfolgt. Bei einem nichtöffentlichen Musikwettbewerb wird kein Leistungsaustausch angenommen. Die Preise sind daher nicht zu versteuern. Wird der Musikwettbewerb hingegen öffentlich durchgeführt, so liegen "sonstige Einkünfte" vor und der Preis unterliegt der Einkommensteuer.
 

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