Finanztelegramm

Zusammenfassende Meldung - Rechnungen mit UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfänger
Zusammenfassende Meldung - bald monatlich?

Für innergemeinschaftliche Warenlieferungen müssen Unternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Diese Meldung umfasst derzeit einen Meldezeitraum von einem Kalendervierteljahr. Ein Ministerialentwurf des Finanzministers sieht nun vor, dass der Meldezeitraum auf einen Kalendermonat verkürzt werden soll. Der Fiskus verspricht sich davon eine rasche und zeitnahe Überprüfungsmöglichkeit.


Rechnungen mit UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers

In einem Entwurf plant das Finanzministerium, künftig weitere Rechnungsmerkmale vorzuschreiben. Ab 1. 1. 2006 soll demnach die Umsatzsteueridentifikationsnummer des liefernden oder leistenden Unternehmers und des Lieferungs- oder Leistungsempfängers anzugeben sein. Bisher musste das nur beim Übergang der Steuerschuld erfolgen. Die Angabe beider Umsatzsteueridentifikationsnummern soll als Betrugsbekämpfungsmaßnahme die Außenprüfung der Finanzämter optimieren.
 

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