Die Kraftfahrzeugsteuer für LKW wird ab 1. 7. 2007 halbiert

Die Steuer beträgt daher ab 1.7.2007 für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat:
  • bei Fahrzeugen mit bis zu 12 t EUR 2,54/t, mindestens 21,80
  • bei Fahrzeugen von mehr als 12 t bis 18 t EUR 2,72/t
  • bei Fahrzeugen von mehr als 18 t EUR 3.08/t, höchstens 123,40 bei Anhängern höchstens EUR 98,72
Diese Werte sind ab dem 3. Quartal 2007 anzuwenden.
 

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