|
KIAB - Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung
Vielen Arbeitgebern noch als „Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung" bekannt, wurde die Palette der Kontrollaufgaben der KIAB in den letzten Jahren erweitert. Ausländerbeschäftigungsgesetz, Gewerbeordnung, Sozialversicherungs- und Steuerrecht gehören zu ihren Agenden. Fällt ein Ausländer unter den Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, so ist vor Aufnahme der Tätigkeit in Österreich eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Die KIAB kontrolliert das Vorliegen dieser Genehmigung. Der Arbeitgeber ist bei der Kontrolle verpflichtet, auf Verlangen der KIAB Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten Ausländer bekannt zu geben und die ausländerbeschäftigungsrechtliche Genehmigung zur Einsicht bereitzuhalten. Die Strafen bei illegaler Ausländerbeschäftigung liegen zwischen € 1.000 und € 50.000 je Ausländer. Zusätzlich kommt es zu einem Vermerk in der zentralen Verwaltungsstrafevidenz und es kann ein Verbot der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ausgesprochen oder sogar die Gewerbeberechtigung entzogen werden. Einbehaltung und Abfuhr lohnabhängiger Abgaben Neben der Kontrolle der Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben kontrolliert die KIAB auch, ob die sozialversicherungsrechtlichen Meldebestimmungen eingehalten wurden. Letztere werden aller Wahrscheinlichkeit nach ab 1.1.2008 von der KIAB verschärft unter die Lupe genommen. Bislang ist nämlich der Nachweis eines sozialversicherungsrechtlichen Meldeverstoßes aufgrund der Tatsache, dass die Frist zur Anmeldung eines Dienstnehmers derzeit noch sieben Tage beträgt, erschwert. Seitens der Dienstgeber wurde immer wieder behauptet, dass der Arbeitsantritt des Dienstnehmers erst vor kurzem erfolgt sei und die Anmeldung alsbald erfolgen werde. Strafrechtliche Erhebungen
Die Strafrahmen liegen zwischen 2 und 5 Jahren Freiheitsstrafe. Sonstige Kontrollaufgaben |