Sozialversicherung: Neue Werte 2008

Alljährlich werden die Grenzen und Werte in der Sozialversicherung angepasst. Das Jahr 2008 bringt neben den Änderungen der beitrags- und leistungsrechtlichen Werte auch Änderungen in der Höhe der Beitragssätze.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2008 € 349,01. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze, die zur Anwendung kommt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis für einen kürzeren Zeitraum als einen Monat vereinbart ist, beträgt 2008 € 26,80.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für echte Dienstnehmer wurde 2008 auf € 3.930 (zuzüglich € 7.860 für Sonderzahlungen) angehoben. Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen beträgt sie € 4.585.
Der Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte beträgt seit 1.1.2008 € 49,25/Monat. Die Selbstversicherung in der Krankenversicherung kostet € 333,59/Monat (Herabsetzung auf Antrag möglich).

Ausgleichszulagenrichtsatz und Rezeptgebühr

Der monatliche Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt € 747 für Alleinstehende und € 1.120 für Ehepaare.
Die Rezeptgebühr wurde um 10 Cent erhöht und beträgt ab 1.1.2008 € 4,80 wobei ab 1.1.2008 für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von 2% des Jahresnettoeinkommens vorgesehen ist.
Weiters wurde der ASVG-Krankenversicherungsbeitrag um 0,15%-Punkte erhöht. Diese Erhöhung wird bei Arbeitern zur Gänze vom Dienstgeber getragen, bei Angestellten entfallen 0,07%-Punkte auf den Dienstnehmer, der Rest (0,08%-Punkte) auf den Dienstgeber. Der Beitrag zum Insolvenzentgelt-Fonds wird im Gegenzug von 0,7% auf 0,55% gesenkt.
 

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