|
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Als attraktive Förderung übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS) nun teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer. Durch die AMS Qualifizierungsförderung soll die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch deren Qualifizierung gesichert und ein Anreiz für Arbeitgeber geschaffen werden, ihre Weiterbildungsaktivitäten zu steigern. Die Förderung steht fast allen Arbeitgebern offen. Ausgenommen sind lediglich juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, Gebietskörperschaften sowie radikale Vereine.
Die Dienstnehmer müssen sich zudem während der Qualifizierungsmaßnahme in einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis (also nicht geringfügig beschäftigt) oder in Elternkarenz befinden.
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, deren Auswahl durch das Unternehmen in Absprache mit dem betroffenen Arbeitnehmer erfolgt. Zudem wird die Beihilfe nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt, wenn die gewählte Maßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist. Das Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme vom Arbeitgeber beim AMS eingebracht werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung zwei Drittel der Kursgebühren. Handelt es sich um eine Frau ab 45 Jahren, werden sogar drei Viertel der Gebühren vom AMS übernommen. Die maximale Förderung pro Teilnehmer und Begehren beträgt € 10.000. Die Förderung ist bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS zu beantragen, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes richtet. Tipp Für die Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Es ist daher jedenfalls notwendig, sich vor Beginn der Bildungsmaßnahme an das für den konkreten Betrieb zuständige AMS zu wenden, um die Voraussetzungen der Förderbarkeit der angestrebten Qualifizierungsmaßnahme im Vorfeld abzuklären. |