Lehrlingsausbildungsprämie Neu

Ein umfassendes Fördersystem zur Lehrausbildung wird ab 28. Juni 2008 an die Stelle der derzeitigen Lehrlingsausbildungsprämie treten.

Für jedes Lehrverhältnis gewährt der Fiskus derzeit eine einheitliche Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von € 1.000 pro Lehrling und Lehrjahr. Nun hat der Nationalrat  beschlossen, ein umfassendes Fördersystem zur Lehrausbildung zu installieren, das an die Stelle der derzeitigen Lehrlingsausbildungsprämie tritt.
Das neue Fördersystem gilt für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen. Es sieht eine Basisförderung vor, die sich nach der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung richtet und ist nach Lehrjahren gestaffelt. Im ersten Lehrjahr wird die Höhe der Beihilfe drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen sowie im dritten und vierten Lehrjahr einer Lehrlingsentschädigung entsprechen.
Neben der Basisförderung wird es die Möglichkeit geben, zusätzliche betriebliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, die Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen geben sollen und an qualitätsbezogenen Merkmalen orientiert sind.

 

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